Willkommen bei der ZYONTEC-EMSR GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
Stand: 22. Juni 2026
Inhaltsübersicht
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Geltungsbereich der AGB
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Allgemeine Hinweise zu Angeboten und Bestellungen
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Bestellvorgang und Vertragsschluss
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Vertragstext und Vertragssprache
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Montage und Einbau
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Dienstleistungsbezogene Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
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Stornierungsbedingungen für Dienstleistungen
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Laufzeit, Kündigung und Verlängerung von Dienstleistungsverträgen
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Informationen zu Preisen und Versandkosten
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Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen
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Eigentumsvorbehalt
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Urheber- und Nutzungsrechte
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Gewährleistung und Haftung
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Änderung der AGB
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Datenschutz und Vertraulichkeit
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Schlussbestimmungen
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Hinweise für B2B und Endverbraucher
1. Geltungsbereich der AGB
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Für die Geschäftsbeziehung zwischen Zyontec-EMSR GmbH, Enderstraße 94, 01277 Dresden (nachfolgend bezeichnet als „Anbieter") und dem nachfolgend als "Kunde" bezeichnetem Erwerber der Produkte des Anbieters gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als "AGB").
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Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch nicht wenn der Anbieter seine Leistung widerspruchslos erbringt, es sei denn, der Anbieter stimmt der Geltung der abweichenden Bedingungen des Kunden ausdrücklich zu.
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Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige Verwendung von männlichen und weiblichen Sprachformen verzichtet.
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"Verbraucher" im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
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"Unternehmer" im Sinne der AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
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"Produkt" im Sinne der AGB ist jede vom Anbieter angebotene Ware, Dienstleistung und sonstige Leistung, etwaiges Zubehör sowie Begleitdokumentationen, die entsprechend der gegenüber dem Kunden vom Anbieter bereitgestellten Produktbeschreibung oder sonstiger Abrede Gegenstand des Vertrages zwischen dem Anbieter und dem Kunden sind.
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Unabhängig von den in den AGB verwendeten Begrifflichkeiten, wie beispielsweise "Anbieter", bestimmt sich die rechtliche Einordnung des Vertrages sowie die anwendbaren gesetzlichen Regelungen stets nach den gesetzlichen Vorgaben der jeweiligen Vertragsarten. Diese AGB schränken die gesetzlichen Definitionen und Regelungen in keiner Weise ein.
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Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer sind (auch bezeichnet als "Geschäftskunden" oder "B2B"). Mit der Bestellung oder Registrierung als Kunde, erklären die Kunden jeweils, dass sie ein Geschäftskunde und kein Verbraucher sind.
2. Allgemeine Hinweise zu Angeboten und Bestellungen
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Die Präsentation und Bewerbung von Produkten auf den Webseiten des Anbieters sowie in digitalen oder gedruckten Informationsmaterialien stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot zum Kauf der dargestellten Waren abzugeben.
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Die Kunden sind verantwortlich, dass die von ihnen bereitgestellten Angaben zutreffend sind und etwaige Änderungen dem Anbieter mitgeteilt werden, wenn sie zu dessen Vertragserfüllung erforderlich sind. Insbesondere haben die Kunden sicher zu stellen, dass die angegebenen E-Mail-, Liefer- und Zustelladressen zutreffend sind und etwaige Empfangsverhinderungen, die Kunden zu vertreten haben, entsprechend berücksichtigt werden (z. B. durch Kontrolle des Spamordners der verwendeten E-Mailsoftware).
3. Bestellvorgang und Vertragsschluss
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Der Anbieter nimmt das Angebot des Kunden, je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt, (i) durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung in Textform (z. B. per E-Mail, (ii) durch den Abschluss des Zahlungsvorgangs, (iii) durch eine an den Kunden gerichtete Zahlungsaufforderung, (iv) im Fall einer Warenbestellung durch deren Versand, im Fall einer Dienstleistung durch deren Beginn und im Übrigen durch die vertragsgemäße Zurverfügungstellung des Produkts, an. Der Anbieter kann das Angebot des Kunden innerhalb der Annahmefrist annehmen. Die Annahmefrist beträgt fünf Tage. Die Annahmefrist beginnt mit dem Abschluss des Bestellvorgangs durch den Kunden und endet mit Ablauf ihres letzten Tages. Nimmt der Anbieter das Angebot des Kunden innerhalb der Annahmefrist nicht an, kommt kein Vertrag zustande und der Kunde ist nicht mehr an sein Angebot gebunden.
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Ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter kann auch per E-Mail geschlossen werden. Der Kunde kann ein verbindliches Angebot an den Anbieter per E-Mail übermitteln oder im Fall der Übermittlung eines verbindlichen Angebotes durch den Anbieter, dieses per E-Mail annehmen.
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Ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter kann auch per Telefon geschlossen werden. Der Kunde kann ein verbindliches Angebot dem Anbieter per Telefon unterbreiten oder im Fall der Unterbreitung eines verbindlichen Angebotes durch den Anbieter, dieses per Telefon annehmen.
4. Vertragstext und Vertragssprache
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Der Anbieter speichert den Vertragstext (insbesondere die Bestelldaten, Produktangaben, Preise, diese AGB sowie sonstige gesetzlich vorgeschriebene Pflichtinformationen) und stellt ihn dem Kunden in Textform, per E-Mail oder spätestens mit der Lieferung der Bestellung bzw. der Erbringung der bestellten Leistung, zur Verfügung.
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Die Vertragssprache ist Deutsch, Verträge können in dieser Sprache geschlossen werden.
5. Montage und Einbau
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Montage- und Einbauleistungen, womit auch hiermit verbundene Vorbereitungsmaßnahmen umfasst sind, werden nach Absprache mit dem Kunden zu einem vereinbarten Termin durchgeführt.
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Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der zu montierenden oder einzubauenden Ware geht auf den Kunden erst mit der Übergabe der fertig montierten oder eingebauten Ware an den Kunden.
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Entstehen bei den Montage- und Einbauleistungen zusätzliche Kosten, werden diese dem Kunden im Rahmen der Produktbeschreibung, des Bestellprozesses oder im Rahmen einer nachträglichen Vereinbarung mitgeteilt.
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Der Kunde ist verantwortlich dem Anbieter die für die Montage und den Einbau erforderlichen Informationen bereitzustellen sowie die erforderlichen Unterstützungshandlungen zu erbringen und insbesondere einen erforderlichen Zugang zu Räumlichkeiten zu gewährleisten.
6. Dienstleistungsbezogene Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
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„Dienstleistungen" im Sinne dieser AGB sind vom Anbieter geschuldete Tätigkeiten, die auf einer vereinbarten Handlung oder Mitwirkung des Anbieters beruhen.
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Die Regelungen dieser AGB gelten entsprechend für Verträge über Dienstleistungen, sofern in diesem Abschnitt nichts Abweichendes bestimmt ist.
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Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der individuellen Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde. Maßgeblich ist dabei ausschließlich der dort definierte Tätigkeits- bzw. Unterstützungsumfang. Der Anbieter schuldet kein bestimmtes Erfolgsergebnis, sondern die sorgfältige, fachgerechte und nach bestem Wissen erbrachte Ausführung der vereinbarten Tätigkeit. Es handelt sich um einen Dienstvertrag im Sinne des Gesetzes. Empfehlungen, Einschätzungen oder Handlungsvorschläge des Anbieters stellen ausdrücklich keine Garantie oder Zusicherung eines Erfolgs dar.
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Ist die Auftragsbeschreibung unzureichend oder ist deren Umfang in bestimmten Fällen zweifelhaft, umfassen die zu erbringenden Leistungen diejenigen branchenüblichen und nach den Umständen erforderlichen Aufgaben, die notwendig sind, um den vereinbarten Vertragszweck in angemessenem Umfang zu erreichen.
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Soweit der Anbieter seine Leistungen auf Grundlage von Informationen, Unterlagen, Zugängen, Systemen oder sonstigen Materialien erbringt, die vom Kunden bereitzustellen sind, hat der Kunde diese in dem zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang, sachgerecht und innerhalb eines angemessenen Zeitraums zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist für die Richtigkeit, Aktualität, Nutzungsberechtigung und -zulässigkeit dieser Inhalte verantwortlich. Die Leistungen des Anbieters erfordern regelmäßig eine angemessene Mitwirkung und Abstimmung seitens des Kunden. Bleibt eine solche Mitwirkung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, aus oder erfolgt sie verspätet, können sich vereinbarte Fristen und Termine in angemessenem Umfang verlängern. Der Kunde trägt die Folgen von Verstößen gegen die vorgenannten Pflichten und Obliegenheiten.
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Sofern Termine nicht im Rahmen eines Bestell- oder Angebotsverfahrens oder über andere vom Anbieter angebotene Terminvereinbarungsmöglichkeiten oder in Schrift- oder Textform (z. B. per E-Mail) ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden, gelten sie als unverbindliche Orientierungswerte. Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen innerhalb eines angemessenen und für den Kunden zumutbaren Zeitrahmens zu erbringen.
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Vereinbarte Dienstleistungstermine können vom Kunden nur nach rechtzeitiger Mitteilung und mit Zustimmung des Anbieters verschoben werden. Bei kurzfristigen Absagen kann der Anbieter eine angemessene Ausfallvergütung verlangen, sofern der Kunde die Absage zu vertreten hat.
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Hat der Kunde einen Mangel an einer erbrachten Dienstleistung festgestellt und macht er Mängelrechte geltend, sollte er diesen dem Anbieter innerhalb eines angemessenen Zeitraums mitteilen. Der Anbieter ist berechtigt, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern oder die Leistung erneut in mangelfreier Weise zu erbringen. Für die Prüfung und Beseitigung eines Mangels hat der Kunde dem Anbieter die hierfür erforderliche Mitwirkung zu ermöglichen, soweit ihm dies nach den Umständen zumutbar ist. Soweit der Kunde ein Handelsunternehmen ist, gelten zusätzlich die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.
7. Stornierungsbedingungen für Dienstleistungen
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Der Kunde kann eine gebuchte Dienstleistung vor Leistungsbeginn stornieren. Die Stornierung muss in Textform erfolgen, beispielsweise per E-Mail. Maßgeblich für die Berechnung eventuell anfallender Stornokosten ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim Anbieter. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
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Die Stornierungsbestimmungen berühren nicht die gesetzlichen Rechte von Kunden, die Verbraucher sind, vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu widerrufen oder anderweitig zu beenden. Gesetzlich zwingende Rechte der Verbraucher bleiben von den Stornierungsbestimmungen unberührt.
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Sofern die Parteien keine abweichenden Vereinbarungen treffen, gelten für Verbraucher folgende Stornierungsregelungen, wobei dem Verbraucher der Nachweis vorbehalten beliebt, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist:
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Stornierungen bis 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn sind kostenfrei.
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Bei Stornierungen zwischen 13 und 7 Tagen vor Leistungsbeginn wird eine pauschale Entschädigung in Höhe von 30 % der vereinbarten Vergütung berechnet.
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Bei Stornierungen weniger als 7 Tage vor Leistungsbeginn oder bei Nichtantritt beträgt die pauschale Entschädigung 60 % der vereinbarten Vergütung.
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Die vorgenannten Pauschalen berücksichtigen insbesondere den Umstand, dass der für den Verbraucher reservierte Termin in der Regel kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden kann und dadurch ein Verdienstausfall entsteht. Dies geschieht, weil die reservierte Zeit nicht anderweitig genutzt werden konnte, vorbereitungs- oder materialbedingte Auslagen entstanden sind oder Fremdleistungen bereits beauftragt wurden. Zusätzlich zu den genannten Pauschalen kann ein darüber hinausgehender Schaden geltend gemacht werden, wenn dieser entstanden ist und vom Anbieter nachgewiesen wird. Die Stornierungsregelungen berühren nicht die gesetzlichen Widerrufs-, Rücktritts- oder sonstigen Rechte des Verbrauchers, sich vom Vertrag zu lösen.
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Erfolgt eine Stornierung zu einem Zeitpunkt, zu dem der Anbieter bereits mit der Erbringung der Dienstleistung begonnen hat, schuldet der Kunde die anteilige Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie den Ersatz nachweisbarer Auslagen, soweit diese im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstanden und nicht anderweitig vermeidbar waren. Bei pauschal vereinbarten Vergütungen erfolgt die Berechnung nach dem Verhältnis zwischen dem bereits erbrachten Leistungsumfang und dem vertraglich vereinbarten Gesamtumfang.
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Ein kostenfreier Storno ist möglich, wenn unvorhersehbare, schwerwiegende Umstände eintreten, die eine Teilnahme für den Kunden nachweislich unzumutbar machen. Dies gilt auch für gut begründete Ausnahmefälle im engsten Familienkreis des Kunden, wenn die Situation dessen kurzfristige persönliche Anwesenheit zwingend erfordert. Als solche Umstände kommen insbesondere medizinische Notfälle mit stationärer oder intensivmedizinischer Behandlung, schwere Unfallverletzungen oder Todesfälle sowie erhebliche Sachschäden durch Feuer, Naturereignisse oder Verkehrsunfälle am Veranstaltungstag in Betracht. Für die Anerkennung eines kostenfreien Stornos ist innerhalb angemessener Frist ein geeigneter Nachweis vorzulegen. In der Regel beträgt diese Frist 7 Werktage.
8. Laufzeit, Kündigung und Verlängerung von Dienstleistungsverträgen
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Die Dienstleistung wird als fortlaufende Leistung über einen längeren Zeitraum oder in regelmäßig wiederkehrenden Intervallen erbracht (Dauerschuldverhältnis) und kann von jeder Vertragspartei ordentlich gekündigt werden. Die Vertragslaufzeit beträgt 12. Das Abonnement verlängert sich, sofern er nicht wirksam gekündigt wurde, automatisch um 12. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
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Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht von einer der Parteien gekündigt wird.
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Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn einer Vertragspartei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn i) der Kunde vereinbarte Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet, ii) erforderliche Mitwirkungshandlungen des Kunden ausbleiben und hierdurch die Leistungserbringung wesentlich erschwert oder unmöglich wird, iii) der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder sich in erheblicher Weise vertragswidrig verhält oder iv) die Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände im Sinne dieser AGB unmöglich oder unzumutbar wird.
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Im Falle einer außerordentlichen Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen des Anbieters anteilig und angemessen zu vergüten. Wurden Vergütungen im Voraus bezahlt, erfolgt eine anteilige Rückerstattung für Leistungen, die aufgrund der außerordentlichen Kündigung nicht mehr erbracht werden. Im Falle einer ordentlichen Kündigung richtet sich die Vergütung nach dem vereinbarten Abrechnungs- oder Vertragszeitraum. Bereits vorausbezahlte Vergütungen werden nur dann anteilig erstattet, wenn der Vertrag keine Mindestlaufzeit vorsieht und der Kunde den Vertrag vor Ablauf des vorausbezahlten Zeitraums ordentlich kündigen kann. Im Übrigen besteht bei ordentlicher Kündigung kein Anspruch auf anteilige Erstattung, sofern der Kunde eine bestimmte Vertragslaufzeit oder einen vergünstigten Vorauszahlungszeitraum gewählt hat und diese Laufzeit fortgesetzt werden kann.
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Die Kündigungsregelungen berühren nicht die gesetzlichen Rechte von Kunden, die Verbraucher sind, vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu widerrufen oder anderweitig zu beenden. Gesetzlich zwingende Rechte der Verbraucher bleiben von den Kündigungsregelungen unberührt.
9. Informationen zu Preisen und Versandkosten
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Alle Preisangaben verstehen sich, vorbehaltlich anderslautender Angaben, netto, zuzüglich der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.)
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Die zusätzlich zu dem Verkaufspreis anfallenden Liefer- und Versandgebühren werden dem Kunden bei der jeweiligen Produktbeschreibung und vor der Bestellabschluss mitgeteilt, bzw. verlinkt.
10. Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen
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Sollte eine Zahlung aufgrund mangelnder Deckung des Kontos des Kunden, Angabe einer falschen Bankverbindung oder eines unberechtigten Widerspruchs des Kunden nicht durchgeführt oder zurück gebucht werden, dann trägt der Kunde die hierdurch entstandenen Gebühren, sofern er die fehlgeschlagene oder rückabgewickelte Buchung zu verantworten hat und im Fall einer SEPA-Überweisung rechtzeitig über die Überweisung informiert wurde (sogenannte "Pre-Notification").
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Vorkasse - Wurde Zahlung per Vorkasse mittels einer Banküberweisung vereinbart, wird der Zahlungsbetrag, vorbehaltlich einer ausdrücklich getroffenen anderslautenden Vereinbarung, bereits mit Vertragsschluss fällig. Der Anbieter teilt dem Kunden seine Bankverbindung mit. Die Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang. Wenn die Vorkassezahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Anbieter eingegangen ist, tritt der Anbieter vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Anbieter keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Kunden und Anbieter ohne weitere Folgen erledigt.
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Kauf auf Rechnung - Der Rechnungsbetrag wird, nachdem das Produkt geliefert sowie in Rechnung gestellt wurde fällig und ist vom Kunden innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug durch Zahlung auf das Bankkonto des Anbieters zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart ist. .
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Kosten, die durch Mahnung fälliger Forderungen entstehen, werden den Kunden in Rechnung gestellt. Der Anbieter ist berechtigt, Mahnkosten in pauschaler Höhe von 0000 Euro geltend zu machen. Im Fall von Kunden die Unternehmer sind, ist der Anbieter berechtigt Mahnkosten in pauschaler Höhe von 40,00 Euro geltend zu machen. Den Kunden bleibt der Nachweis keiner, bzw. geringerer Kosten vorbehalten.
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Der Anbieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weitere durch das Gesetz bestimmte Folgen und Kosten bei den säumigen Kunden geltend zu machen. Im Fall von Kunden die Unternehmer sind, ist der Anbieter berechtigt, mindestens Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz geltend zu machen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus. Zu den Verzugsschäden gehören Kosten der Rechtsdurchsetzung, wie z. B. Kosten für Rechtsberatung, Mahnverfahren oder Inkasso.
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Ein Recht zur Aufrechnung steht Kunden nur zu, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Anbieter anerkannt sind.
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Kunden können ihr Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
11. Eigentumsvorbehalt
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Tritt der Anbieter in Vorleistung, verbleiben die gelieferten Produkte bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters.
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Für Kunden, die Unternehmer sind, gelten die folgenden Regeln für die Produkte, die bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters bleiben (im Folgenden "Vorbehaltsware" genannt). Tritt der Anbieter in Vorleistung, verbleiben die gelieferten Produkte bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters. Der Anbieter behält sich das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor; Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese, sofern angemessen oder branchenüblich, auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für den Anbieter vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Anbieter nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Anbieter das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Der Kunde tritt auch die Forderung zur Sicherung der Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum des Anbieters stehenden Güter sind vom Kunden unverzüglich anzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehenden Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits sicherungshalber in vollem Umfang an den Anbieter ab. Der Anbieter ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Anbieter abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Anbieter verpflichtet sich, die dem Anbieter zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Gesamtverkaufswert die Summe aller noch offenen Forderungen des Anbieters aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10% (bei Vorliegen eines Verwertungsrisikos um mehr als 50%) übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Anbieter.
12. Urheber- und Nutzungsrechte
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Die vom Anbieter dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, Anleitungen, Informationsmaterialien, Produkte und Medien - wie etwa Fotografien, Bilder, Grafiken, Videos oder Audioaufzeichnungen (nachfolgend als "geschützte Inhalte" bezeichnet) - dürfen, vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung, ausschließlich zur individuellen und vertragsgemäßen Nutzung durch den Kunden verwendet werden. Darüber hinaus sind sie schutzrechtlich, insbesondere urheberrechtlich, geschützt. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den geschützten Inhalten liegen beim Anbieter bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde verpflichtet sich, diese Nutzungseinschränkungen sowie die Schutzrechte anzuerkennen und zu beachten.
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Der Kunde erhält einfache Nutzungsrechte, die erworbenen geschützten Inhalte zu vertragsgemäßen Zwecken zu verwenden. Im Übrigen ist die Nutzung und Verwertung der geschützten Inhalte nicht zulässig. Insbesondere dürfen geschützte Inhalte nicht im Internet oder in Intranets vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder in sonstiger Weise Dritten zur Verfügung gestellt werden.
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Der Kunde ist nicht berechtigt, die geschützten Inhalte inhaltlich, technisch oder redaktionell zu verändern, es sei denn, dies ist zur vertragsgemäßen Nutzung zwingend erforderlich, ausdrücklich vom Rechteinhaber oder gesetzlich erlaubt.
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Der Anbieter behält sich die Nutzung der geschützten Inhalte für kommerzielles Text- und Data-Mining ausdrücklich vor. Text- und Data-Mining ist die automatisierte Analyse von einzelnen oder mehreren digitalen oder digitalisierten Werken, um daraus Informationen, insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen, zu gewinnen. Insbesondere dürfen die geschützten Inhalte nicht für die Entwicklung, das Training, das Programmieren, die Verbesserung und/oder das Anreichern von KI-Systemen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf generative KI-Systeme) verwendet werden, die direkt oder indirekt Inhalte, unabhängig davon, ob diese urheberrechtlich geschützt sind, ausgeben können. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, die ihm zumutbaren und erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die erworbenen geschützten Inhalte nicht dem Text- und Data-Mining zugeführt werden. Dies umfasst beispielsweise, entsprechende Hinweise in die eigenen Nutzungsbedingungen aufzunehmen und sicherzustellen, dass Mitarbeiter entsprechend instruiert werden (insbesondere bei digitalen Inhalten). Die Einzelheiten sind von der Art der geschützten Inhalte und der Art der Nutzung abhängig.
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Tritt der Anbieter in Vorleistung, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares und bis zur vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung widerrufliches Nutzungsrecht an den geschützten Inhalten.
13. Gewährleistung und Haftung
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Sachmängel verjähren unbeschadet der Haftungsregelungen dieser AGB bei Kunden die Unternehmer sind, grundsätzlich ein Jahr nach Gefahrenübergang, soweit nicht kraft Gesetzes, insbesondere bei Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers, zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind.
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Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung von Kunden die Unternehmer sind, ausgeschlossen. Diese Fristverkürzung gilt nicht in Fällen der Arglist, Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, wesentlicher Vertragspflichten, auf die die Vertragserfüllung erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf (Kardinalpflichten) und bei Anwendbarkeit des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet wurden und der Mangel an dem Bauwerk aufgetreten ist.
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Im Fall des Kaufs von gebrauchten Sachen verjähren die Gewährleistungsansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware, sofern nicht innerhalb dieses Zeitraums der Mangel auftritt (in diesem Fall muss der Mangel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren geltend gemacht werden). Diese Fristverkürzung gilt nicht in Fällen der Arglist, Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, wesentlicher Vertragspflichten, auf die die Vertragserfüllung erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf (Kardinalpflichten) und bei Anwendbarkeit des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet wurden und der Mangel an dem Bauwerk aufgetreten ist.
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Ist der Kunde Unternehmer, so hat er die Ware unbeschadet gesetzlicher Rügeobliegenheiten unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Sachmängel gegenüber dem Lieferanten unverzüglich sowie schriftlich und nicht erkennbare Sachmängel unverzüglich nach Feststellung, anzuzeigen. Eine nicht rechtzeitige Untersuchung und Meldung führt zum Ausschluss der Rechte die Sachmängel geltend zu machen.
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Die gesetzlich nicht abdingbaren Rückgriffsrechte des Kunden gegenüber dem Anbieter im Rahmen des Unternehmerregresseses bei Verbrauchsgüterkäufen werden nicht eingeschränkt.
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Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Wahl zwischen Nachbesserung (d. h. Mangelbeseitigung) mangelhafter Sachen oder Nachlieferung (Lieferung mangelfreier Sachen) durch den Anbieter.
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Handelsübliche, gemäß Gütenormen zulässige oder geringe Abweichungen in Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung Farbe, etc. sind keine Mängel.
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Die Einschränkungen der Gewährleistungs- und Haftungspflichten sowie Verkürzung diesbezüglicher Fristen gelten nicht im Fall zwingende verbraucherrechtlicher Rückgriffsansprüche des Kunden. Dies gilt insbesondere im Fall von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen der Verbraucher, im Fall der Fristverkürzung bei Produkten, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben sowie im Fall von etwaigen Aktualisierungspflichten bei Verträgen über digitale Produkte.
14. Änderung der AGB
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Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB im Falle von Dauerschuldverhältnissen (d. h. über einen längeren Zeitraum laufenden Verträgen, in deren Rahmen Leistungen und/oder Gegenleistungen erbracht werden), jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in den folgenden Fällen zu ändern: a) Wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der AGB mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert; b) Wenn die Änderung dem Anbieter dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen; c) Wenn völlig neue Dienstleistungen oder Dienstleistungselemente sowie technische oder organisatorische Prozesse eine Beschreibung in den AGB erfordern; d) Wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für die Kunden ist.
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Im Falle von Kunden, die Unternehmer sind, können Änderungen auch neben den genannten Fällen vorgenommen werden, sofern sie für den Kunden zumutbar, angemessen und sachlich gerechtfertigt sind.
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Der Anbieter wird die geänderten AGB mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten an die vom Kunden beim Anbieter hinterlegte E-Mail-Adresse senden. Wenn ein Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der E-Mail gegen die neuen AGB Widerspruch erhebt, gelten die geänderten AGB als vom Kunden akzeptiert. Mit der Benachrichtigung über die Änderung wird der Anbieter die Kunden über die Folgen einer Nichtanfechtung informieren. Die Kunden können den geänderten AGB auch durch ausdrückliche Zustimmung zustimmen.
15. Datenschutz und Vertraulichkeit
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Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Einzelheiten zur Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
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Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere persönliche Daten, persönliche Verhältnisse, Gesprächsinhalte, Abstimmungen, Unterlagen, Konzepte sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, wie etwa interne Abläufe, Preis- und Kalkulationsmodelle, Strategien, Prozessbeschreibungen, Kunden- und Lieferantendaten, technische Verfahren oder sonstige nicht öffentliche wirtschaftliche Informationen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind oder der anderen Partei bereits rechtmäßig zugänglich waren. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der jeweils betroffenen Partei. Die Zustimmung kann entbehrlich sein, wenn die Weitergabe im erkennbaren Interesse der betroffenen Partei liegt und anzunehmen ist, dass sie zustimmen würde. Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften offenzulegen sind, auf behördliche oder gerichtliche Anordnung mitgeteilt werden müssen oder deren Nutzung zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist. Eine Weitergabe an Personen aus dem privaten oder beruflichen Umfeld der Parteien ist hiervon nicht umfasst. Die Vertraulichkeitspflicht gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
16. Schlussbestimmungen
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Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden, sofern dieser Unternehmer ist und dem Anbieter, unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Der Gerichtstand befindet sich am Sitz des Anbieters, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde im Sitzland des Anbieters keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das Recht des Anbieters einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.
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Hinweise für B2B und Endverbraucher
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„Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge, die mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen werden. Für Verträge mit Verbrauchern (Endverbrauchern) im Sinne des § 13 BGB gelten ausschließlich unsere separaten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den B2C-Bereich.“.
